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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04   

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https://dejure.org/2005,22905
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04 (https://dejure.org/2005,22905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2005 - L 16 RA 161/04 (https://dejure.org/2005,22905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2005 - L 16 RA 161/04 (https://dejure.org/2005,22905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Antrag auf Beitragszahlung für eine Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbstständig Tätige; Versicherungspflichtigkeit selbstständig tätiger Pflegepersonen ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04
    Die Klägerin sei als selbständige Physiotherapeutin nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtig (Verweis auf BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R - nicht veröffentlicht).

    Die Versicherungspflicht für selbständige Physiotherapeuten begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R - nicht veröffentlicht - unter Verweis auf BSG SozR 3 - 2600 § 2 Nr. 5 S. 31 ff.).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04
    Die Versicherungspflicht für selbständige Physiotherapeuten begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R - nicht veröffentlicht - unter Verweis auf BSG SozR 3 - 2600 § 2 Nr. 5 S. 31 ff.).
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04
    Da auf die Klägerin als Mitgesellschafterin der GbR nur ein Gehaltsanteil von 210,- EUR für die beschäftigte Arbeitnehmerin entfällt, bleibt es in ihrem Fall bei der gesetzlichen Vermutung, dass eine geringfügige Beschäftigung von Hilfskräften an dem Absicherungsbedürfnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts ändert (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 = SozR 3 - 2600 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04
    Letztlich kommt es somit - wie unter der Geltung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG - nicht entscheidend darauf an, ob bei der beschäftigten Arbeitnehmerin tatsächlich Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit besteht, sondern ob deren Beschäftigung nach zeitlicher Dauer und Höhe des gezahlten Entgelts nur einen geringen Umfang hat und somit das Unternehmen der Klägerin und ihres Mitgesellschafters weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht in nennenswertem Umfange beeinflussen konnte und kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).
  • SG Düsseldorf, 20.01.2015 - S 44 R 599/12

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Physiotherapeuten mit eigener

    Denn die Versicherungspflicht für in der Krankenpflege tätige Pflegepersonen galt bereits nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) in der bis zum 31.12.1991 geltenden Fassung (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.09.2005, Az.: L 16 RA 161/04).
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